ADR – TRANSPORT GEFÄHRLICHER GÜTER AUF DER STRAßE

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ADR – Die Beförderung gefährlicher Stoffe auf der Straße
Die in den Niederlanden geltenden Regeln für die Beförderung gefährlicher Stoffe auf der Straße und dem Wasser stammen aus Gefahrgutbeförderungsgesetz (WVGS). Spezifische (technische) Vorschriften pro Transportart beziehen sich auf die aus diesen Vorschriften abgeleiteten Regeln. Die Verordnung in Bezug auf den Landtransport gefährlicher Güter (VLG) enthält spezifische Vorschriften für die Beförderung von gefährlichen Stoffen auf der Straße.

In der Anlage zu dieser Regelung sind internationale Regeln für die Beförderung gefährlicher Stoffe enthalten, die aus dem ADR Übereinkommen (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) stammen. Im ADR 2017/2018 sind die gesamten europäischen

Rechtsvorschriften in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Stoffe auf der Straße aufgeführt. Diese Sammlung besteht aus drei Teilen, nämlich;

Teil 1: die Teile 1, 2 und 4.
Teil 2: die Teile 5 bis 9.
Teil 3 Stoffe und alphabetische Liste

ADR

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